Wirtschaftsprüfung & Beratung

Neue Steuer 2025: Der Differenzbeitrag für hohe Einkommen (CDHR)

Das Finanzgesetz für 2025 führte eine neue Steuer ein, um eine Mindestbesteuerung von Steuerzahlern mit hohem Einkommen zu gewährleisten. Diese Steuer wird als "Contribution Différentielle sur les Hautes Revenus" ("CDHR") bezeichnet.

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Diese Nachricht soll die von der CDHR betroffenen Personen sensibilisieren, da Anfang Dezember Meldepflichten zu erfüllen sind. Wir bitten Sie, sich mit Ihrem üblichen Ansprechpartner bei WeMa in Verbindung zu setzen, wenn Sie möglicherweise betroffen sind.

 

👉 Wer ist potenziell betroffen?

Steuerpflichtige, die ihren steuerlichen Wohnsitz in Frankreich haben und deren Einkommen im Jahr 2025 höher ist als :

  • 250.000 € für ledige, verwitwete, getrennt lebende oder geschiedene Steuerzahler ;
  • 500.000 € für verheiratete oder verpartnerte Steuerpflichtige, die einer gemeinsamen Besteuerung unterliegen.

 

👉 Welches Einkommen wird berücksichtigt?

Grundsätzlich wird das gesamte Einkommen des Steuerzahlers berücksichtigt: Immobilien, Dividenden, Kapitalgewinne, Löhne und Gehälter, Industrie- und Handelsgewinne usw. Die Steuerpflichtigen müssen sich auf die Höhe ihres Einkommens einstellen.

 

👉 Was ist das Prinzip der CDHR?

Das CDHR zielt darauf ab, eine Mindestbesteuerung von 20% der Einkommensteuer (ohne Berücksichtigung der Sozialabgaben) zu gewährleisten. Diese Steuer wird gleich (A) – (B) sein, wobei – in Zusammenfassung :

(A) = 20% des Einkommens des Steuerpflichtigen für das Jahr 2025 ;

(B) = Einkommensteuer 2025 + zu zahlender Sonderbeitrag auf hohe Einkommen („CEHR“) 2025 + Zuschläge, die von der steuerlichen Situation des Haushalts abhängen.

 

👉 Welche Meldepflichten müssen die betroffenen Steuerzahler bis zum Jahresende erfüllen?

Steuerzahler, die von der CDHR betroffen sind, müssen zwischen dem 1. Dezember und dem 15. Dezember 2025 eine spezifische Steuererklärung einreichen. Diese Erklärung ermöglicht die Berechnung einer Vorauszahlung der CDHR, die von den Steuerzahlern zu leisten ist. Die Höhe dieser Vorauszahlung wird auf 95% des Betrags der CDHR festgelegt, der für die Einkünfte des Jahres 2025 zu zahlen ist.

Bei verspäteter oder ausbleibender Zahlung der Anzahlung wird ein Aufschlag von 20% auf den Betrag der Anzahlung erhoben.

Ebenso wird ein Zuschlag von 20% auf eine Bemessungsgrundlage erhoben, die der zu niedrig angesetzten Anzahlung entspricht, wenn der Betrag der Anzahlung um mehr als 20% unter dem Betrag der fälligen Anzahlung liegt.

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